Nach Beschwerden mehrerer VW-Beschäftigter hat das Arbeitsgericht Braunschweig Mängel im Ablauf der letzten Betriebsratswahl im VW-Stammwerk in Wolfsburg festgestellt und sie vorerst für unwirksam erklärt. "Die Anfechtung der Wahl war erfolgreich", teilte das Gericht der Deutschen Presse-Agentur mit. Bei der Abstimmung im März konnte sich die Liste der IG Metall mit Betriebsratschefin Daniela Cavallo mit großem Abstand gegen ihre Herausforderer durchsetzen.
Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Innerhalb eines Monats kann dagegen Beschwerde beim niedersächsischen Landesarbeitsgericht in Hannover eingelegt werden. Das werde der amtierende Betriebsrat nach eigener Darstellung auch tun und sprach von einer überraschenden Entscheidung.
Laut Angaben eines Gerichtssprechers hatten insgesamt 9 Antragsteller neben weiteren Punkten auch den Umgang mit der Briefwahl moniert. So sei beispielsweise gegen den Vorrang der Präsenz- vor der Briefwahl verstoßen worden. Auch der Umgang mit Briefwahl-Rückläufern sei dem Gericht zufolge gerügt worden. Die Mitglieder alternativer Listen sahen zudem Unregelmäßigkeiten mit Blick auf Wahlplakate: Zerstörung und Überkleben seien ihrer Ansicht nach nicht effektiv unterbunden worden.
Volkswagen betonte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur, die aktuellen Mandatsträger seien bis zur rechtskräftigen Entscheidung weiter bestellt: "Wichtig ist, dass die Wahl nicht 'nichtig' ist. Wir werden die Beschlussgründe nach Zugang auswerten und dann eine Klärung vor dem Landes- oder Bundesarbeitsgericht anstreben."
