Immer mehr Fahrzeuge werden künftig mit Sensoren für Fahrerassistenzsysteme (FAS) ausgestattet sein. "Da weitreichende Sensoren für sicherheitsrelevante Systeme häufig direkt an Stoßfängern oder Windschutzscheiben verbaut sind, ist nach einer Reparatur immer häufiger eine Kalibrierung der FAS-Sensoren erforderlich", weißHelge Kiebach, Geschäftsführer des Kraftfahrzeugtechnischen Instituts (KTI):"Das KTI beschäftigt sich deshalb mit fachgerechten Reparaturen im Zusammenhang mit FAS-Sensoren." Was die Werkstätte nun tun müssen, um diesem Trend Rechnung zu tragen wir Kiebach im A&W-Online-Expertentalk am 11. Mai zum Thema "Kalibrierung von Assistenzsystemen" erläutern.

Wer haftet bei Fehlfunktionen?
Die Kalibrierung dieser Assistenzsysteme, etwa nach einer Reparatur, erfordert von den Werkstätten aber nicht nur technische Kompetenz, sondern bringt auch rechtliche Aspekte: Wer trägt Verantwortung und Schuld, wenn ein System nicht funktioniert oder sogar ein Unfall passiert?"Die Basis ist eine sach-und fachgerechte Reparatur", weiß Ing. Martin Freitag, der sich als Kfz-Sachverständiger auch vor Gericht mit diesen Themen auseinandersetzt, beispielsweise wenn bei einem Unfall die Werkstätte verantwortlich gemacht wird. "Diese sach-und fachgerechte Reparatur basiert auf den Vorgaben der Automobilhersteller oder gleichwertig", erklärt Freitag. Entscheidend ist in jedem Fall die Dokumentation. "Die Werkstätte muss auf Basis der neuen Gewährleistung ein Jahr lang beweisen, dass die Kalibrierung durchgeführt wurde und dass sie fachgerecht durchgeführt wurde", so Freitag.

Selber kalibrieren
Die technischen Möglichkeiten in der eigenen Werkstätte wird am 11. Mai Florian Andrä, Spezialist für Werkstattausrüstung bei Würth, erklären. "Es ist entscheidend, die Kompetenz im Haus zu haben", so Andrä: "Mit der Fremdvergabe an Dritte entwickelt man eine wachsende Abhängigkeit, die man nicht unbedingt haben möchte." Darüber hinaus muss man die Verbringung des Fahrzeuges in einen anderen Betrieb mit dem Kunden absprechen. Nicht zuletzt wird das Haftungsthema bei Fremdvergabe noch komplexer, weiß Andrä: "Der Betrieb, der die Rechnung schreibt, haftet." In einer juristischen Auseinandersetzung ist dann auch der Subunternehmer involviert.

Umsetzung in der Praxis
In die praktische Umsetzung geht es dann am 18. Mai, wenn gemeinsam mit den Experten von Würth der Ablauf einer Kalibrierung im Detail erklärt wird. Melden Sie sich kostenfrei an.