Bereits im November 2020 hatte der VDOH, der Verband der deutschen Opel-Händler, (Mitglied des europäischen Opel-Händlerrats sowie der europäischen Händlervereinigung CECRA), im Namen seiner Mitglieder Klage gegen die "Commercial Policy" von Opel eingereicht, die das Margensystem für die Vertragshändler regelt.
„Die Klage richtet sich nach Angaben des Verbandes gegen die generelle Struktur des Vergütungssystems, seine Unkalkulierbarkeit und vor allem gegen die zahlreichen einseitigen Veränderungsmöglichkeiten, einschließlich der Eingriffe in die Marge“, berichtet CECRA.
Nun hat nach CECRA-Informationen das Landesgericht Frankfurt der Klage gegen Opel hinsichtlich dieser Handelspolitik stattgegeben.
„Wir begrüßen die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt sehr als weiteren Durchbruch im jahrzehntelangen Kampf der Händler für mehr Fairness“, erklärt Bernard Lycke, Generaldirektor des European Council for Motor Trades and Repairs (CECRA): „Gerade in Anbetracht der aktuellen Umbrüche und Herausforderungen könnte die Entscheidung des Gerichts die Margenregelungen vieler Marken verändern und damit den Weg für eine ausgewogene und faire Partnerschaft in der Automobilindustrie ebnen". Dabei verweist CECRA auch auf das österreichische Büchl-Urteil gegen Peugeot.
Bei der belgischen Wettbewerbsbehörde ging laut Cecra eine Beschwerde wegen eines ähnlichen Sachverhalts ein. Opel Deutschland soll angekündigt haben, gegen das Urteil Berufung beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main einzulegen.
