Während der allgemeine Lockdown seit dem 12. Dezember zu Ende ist, gilt weiterhin ein „Lockdown für Ungeimpfte“. Das Betreten von Betriebsstätten ist für Personen ohne 2G-Nachweis daher nicht zulässig. Ausgenommen davon sind wieder Kfz- und Fahrradwerkstätten sowie Tankstellen und Waschanlagen.
Während die Wirtschaftskammer im vergangenen Lockdown für Ungeimpfte allerdings keine Kontrollpflicht bei den Händlern gesehen hat, appelliert die Interessensvertretung jetzt an die Unternehmer, die 2G-Nachweise zu kontrollieren. "Oberstes Ziel muss die Vermeidung einer (weiteren) Schließung des Handels sein“, so die Stellungnahmen der Sparte Handel in der WKO. Die GreenCheck-App unterstütze die Betriebe bei einer raschen und unkomplizierten 2G-Kontrolle.
Aus rechtlicher Sicht seien der Handel und die Exekutive dazu verpflichtet, stichprobenartig zu kontrollieren. Eine lückenlose Kontrolle der 2G-Regel sei derzeit nicht vorgesehen, könne aber in Zukunft nicht ausgeschlossen werden, heißt es von Seiten der Wirtschaftskammer.
Unabhängig vom Impfstatus herrscht weiterhin eine generelle FFP2-Maskenpflicht beim Betreten des Kundenbereichs in geschlossenen Räumen von allen Betriebsstätten, also auch für Kunden in Werkstätten.
Die Aushänge der WKO (mit bzw. ohne Click&Collect) finden Sie hier zum Download.