Die am Abend des 10. Dezember beschlossene 6. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung beinhaltet weitestgehend erwartbare Veränderungen. So wird der Handel mit 2G-Regelung geöffnet, der Lockdown für Ungeimpfte bleibt. Den Schauraum des Autohauses dürfen also nur geimpfte und genesene Kunden betreten. Betreffend der Kontrolle gilt nun neuerdings diese Information.

Kfz- und Fahrradwerkstätten sind ebenso wie Tankstellen und Waschanlagen unverändert auf der Liste der Ausnahmen. Diese Betriebsstätten dürfen also auch von ungeimpften Personen betreten werden.

Trotz unterschiedlicher Regelungen in den einzelnen Bundesländern gilt die Öffnung des Handels für alle Länder – außer Oberösterreich – mit 12. Dezember, de facto also mit Montag 13. Dezember. Oberösterreich bleibt bis inklusive 16. Dezember im allgemeinen Lockdown, öffnet den Handel mit 2G-Regelung also am 17.12.

Für alle Kundenbereiche im Innenraum gilt FFP2-Maskenpflicht, darüber hinaus ist darauf zu achten, dass ein Abstand von mindestens zwei Metern eingehalten wird bzw. werden kann. Für Mitarbeiter gilt weiterhin die 3G-Regelung sowie Maskenpflicht.

COVID-Konzept vorgeschrieben
Gegenüber den letzten Verordnungen wurden bei den Kundenbereichen nun ein COVID-19-Beauftragter sowie ein COVID-19-Präventionskonzept vorgeschrieben. Details sowie eine Vorlage finden Sie hier!

Einen sehr guten Überblick über die aktuelle Corona-Situation für die Betriebe (Regelungen, Öffnungen, Mitarbeiter, Lehre, Wirtschaftshilfen) bietet der Corona-Infopoint der Wirtschaftskammer Österreich.

Die komplette Verordnung finden Sie untenstehend zum Download!