Das Gericht hatte der deutsche Jaguar Land Rover-Händlerverband befasst, weil sie durch das von Jaguar Land Rover Deutschland (JLRD) forcierte Abo-Modell ihre Händlerverträge beschnitten sahen und wirtschaftliche Auswirkungen befürchteten. So urteilte auch das Gericht, dass „JLR Subscribe" nicht von den Händlerverträgen gedeckt sei und JLRD nur im Ausnahmefall Fahrzeuge direkt an Endkunden liefern dürfe. JLRD kann innerhalb eines Monats gegen das Urteil vom 4. Juni 2021 berufen.

Betont wird weiters, dass eine Belieferung an ALD (Automotive Fuhrparkmanagement und Leasing GmbH) als Leasinggesellschaft ebenso unmöglich sei wie die Direktbelieferung des Abo-Anbieters. Denn beim Abo-Modell würden sich – im Gegensatz zu kurzfristigen Fahrzeugvermietungen – Konflikte mit dem Handel vorbehaltenen Leasing- und Finanzierungsgeschäften ergeben und damit auch die Absatzmöglichkeiten der Händler schrumpfen und Gewinnmargen sinken.

Welche Auswirkungen das Urteil auf Österreich hat, entnehmen Sie unserer AUTO-Information Nr. 2573, die am 11. Juni 2021 erscheint. Lesen Sie dazu auch "Flottengeschäft auf dem Prüfstand."