Das Service-und die Wartung der Klimaanlage ist längst eine Standard-Tätigkeit in der Werkstätte geworden. Dabei ist das Thema in den vergangenen Jahren komplexer geworden, der Kfz-Betrieb muss viele Vorgaben beachten, um für den Kunden ein kompetenter und vor dem Gesetz ein korrekter Anbieter zu sein.
So bringt der Einsatz zweier Klima-Mittel, R134a und R1234yf, zusätzliche Verantwortung für die Werkstätte. Der Betrieb ist für das richtige Klimagas verantwortlich und haftet, wenn falsches zum Einsatz kommt. Zwar ist dem Fahrzeug ein Produkt zugeordnet, dennoch kann zwischenzeitlich (bei einem Defekt auf der Urlaubsreise oder bei einem Service in einem anderen Betrieb) das falsche Mittel gefüllt worden sein. Wird nun einfach abgesaugt, wird nicht nur das eigene Gerät kontaminiert, sondern in weiterer Folge auch zahlreiche weitere Fahrzeuge. Eine Analyse mittels eingebautem oder manuellem Gasprüfgerät ist daher unerlässlich. Falsches Gas muss entsprechend entsorgt werden.
Leckage und E-Mobilität
Seit einigen Jahren ist es nicht mehr erlaubt, offensichtlich undichte Klimaanlagen zur Kontrolle wieder mit Klimagas (und Leckage-Mittel) zu befüllen. Verliert die Anlage Gas, muss mit Prüfgas das Leck in der Werkstätte gesucht werden, ehe wieder befüllt wird. Leckage-Mittel darf lediglich vorsorglich eingesetzt werden. Nicht zuletzt ist zu beachten, dass in Elektro-und Hybrid-Fahrzeugen eigene Klimaöle zu verwenden sind.
„Nicht auf jeder Hochzeit tanzen“
Für Mazda ist der Sieg bei den mittelgroßen Marken nichts Neues: Neu ist, dass heuer neben Langzeit-Chef Mag. Heimo Egge...