Die Händlerschaft wurde durch das Büchl Urteil erheblich in ihren Rechten gestärkt. War es schon nach der bisherigen Rechtsprechung klar, dass Alleinimporteure Marktbeherrscher sind, wurde die Judikaturlinie im Fall Büchl deutlich verfeinert und es wurde anhand von exemplarischen Punkten für die Zukunft geregelt, welche roten Linien nicht überschritten werden sollten.
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