„Das Gesetz war eine absolute Hauruckaktion, die einfach nicht durchdacht war“, sagt Nußbaumer. Das Bundesgremium Fahrzeughandel in Wien stehe „bereits seit Ankündigung der Novelle gemeinsam mit dem Arbeitskreis der Automobilimporteure in umfangreichen Verhandlungen mit dem Bundesministerium für Finanzen (BMF)“. Dabei gelte es „eine möglichst rasche Klärung offener Fragen im Zusammenhang mit der neuen Rechtslage ab 1.7.2021 herbeizuführen – wir sind optimistisch, dass es uns gelingt, anhand der noch zu bestimmenden umfassenden Erlässe und Richtlinien zur NoVA-Neu, vertretbare Lösungen und Rahmenbedingungen in diesem Bereich erzielen zu können“.
Eine geringe Abfederung der angespannten Situation sei eine aktuelle Übergangsregelung, die sowohl für die leichten Nutzfahrzeuge als auch für die von der Steuererhöhung betroffenen Pkw gelte. Denn bei Kraftfahrzeugen, für die vor dem 1. Juni ein schriftlicher Kaufvertrag abgeschlossen werde und die Auslieferung noch vor dem 1. November dieses Jahres erfolge, könne noch die alte bis 30. Juni geltende Rechtslage angewendet werden. „Diese Situation ist für uns alle nicht einfach, weder für die Kunden noch für den Autohandel, denn ein Anreiz zum Autokauf, der unseren Markt beleben würde, ist die neue NoVA sicher nicht. Dennoch, die Mitarbeiter im Kfz-Handel sind bemüht, aus einer Vielzahl an Modellen und Angeboten die besten Lösungen für jeden einzelnen Kunden zu finden. Auch die Autoindustrie wird sicher mit neuen umweltfreundlichen Modellen in diesem Segment reagieren. Das braucht allerdings etwas Zeit“, so Nußbaumer.
Während Elektro- und Wasserstoff betriebene Fahrzeuge von der NoVA komplett befreit seien, würden neben PKW in Zukunft erstmals auch leichte Nutzfahrzeuge damit belastet werden. Das treffe vor allem viele Professionisten und Kleinunternehmen, die diese Fahrzeuge zum Transport von Material und Waren für ihre Arbeit bräuchten. Habe ein Fahrzeug einen höheren CO2-Ausstoß als 253 g/km falle in diesem Segment künftig zusätzlich ein Malusbetrag für den diese Grenze übersteigenden Wert an.
„Diese steuerliche Zusatzbelastung ist gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ein absolut herber Schlag. Die neue NoVA kann dann bei diesen Fahrzeugen beim Neukauf schon mal 10.000 bis 15.000 Euro ausmachen. Neben der enormen finanziellen Belastung für unsere Kunden führt diese Vorgehensweise zwangsläufig aber auch dazu, dass ältere Nutzfahrzeuge weitergefahren werden anstatt sie gegen neue mit umweltschonenderen Technologien zu ersetzen. Dadurch bleibt erst recht wichtiges CO2-Einsparungspotenzial ungenützt“, so Nußbaumer.
Laut Nußbaumer wäre der Gesetzgeber besser beraten, wenn alle im Regierungsprogramm vorgesehenen ökosozialen Steuerreformen ganzheitlich betrachtet und unter Einbindung der Betroffenen ausgewogen ausgearbeitet werden würden – und zwar mit ausreichend Vorlaufzeit und besserer Planbarkeit für die heimische Wirtschaft.