Kurzarbeit, Härtefallfonds, Fixkostenzuschuss, Umsatzersatz, Ausfallsbonus, Kreditgarantien, Stundungen, Veranstalter-Schutzschirm, Investitionsprämie und Sonderkreditrahmen für Exporteure – ich hoffe, ich habe (dank der Auflistung der Wirtschaftskammer Österreich) bei der Vielzahl an Unterstützungsmöglichkeiten keine vergessen. Dabei zeigt sich andererseits aber auch sofort die Schwierigkeit: Durchblick behalten, um möglichst alle Unterstützungen mitzunehmen.
Dabei spielen auch immer wieder unterschiedliche Deckelungen eine Rolle, so etwa der EU-Beihilfendeckel von 800.000 €, aber auch die Kombination unterschiedlicher Unterstützungen und Anträge. Nur nicht auf einen Antrag vergessen, sonst fällt das Kartenhaus zusammen und Rückzahlungen drohen. So etwa jetzt beim „Ausfallsbonus“, wo die Ersatzrate (gedeckelt mit 60.000 € pro Monat) ab einem Umsatzausfall (gegenüber des Vergleichsmonats 2019) von 40% bis zu 30% beträgt, sich nun zur Hälfte auf Ausfallsbonus und Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss 800.000 aufteilt. Wer dann zum Jahresende auf den Antrag des Fixkostenzuschuss 800.000 vergisst, hat ein Problem.
Klar, wir durchleben aktuell herausfordernde Zeiten und es fließen viele Unterstützungsgelder – das Finanzministerium berichtet aktuell von mehr als 31 Milliarden €, die in der Krise rechtsverbindlich bereits zugesagt oder bereits ausbezahlt wurden – auch kann man es kaum allen Recht machen – unterschiedliche Branchen, Standort, Betriebsgröße, etc. – aber eines würde vermutlich allen helfen: nicht für jeden Lockdown eine neue Unterstützung kreieren, sondern bewährte Hilfen einfach weiterführen. Den „Umsatzersatz“ haben viele Betriebe rasch erhalten und könnten auf Basis dieser Zahlungen für die kommenden Monate leicht weiterrechnen.
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