Darin ist in allgemein gültiger Form alles formuliert, was im Rahmen der Notmaßnahmen zu beachten ist. „Was der Autohandel darf“ haben wir ebenso in einem separaten Beitrag bereitgestellt wie eine Zusammenfassung des Gesetzesinhalts im Artikel „Werkstätten geöffnet, B2B-Handel erlaubt“.

Das Gesetzblatt ist zum Download (weiter unten) bereitgestellt, ebenso wie die rechtliche Begründung der Notmaßnahmenverordnung und FAQs!

Weitere ergänzende Informationen folgen aktuell!
Lesen Sie dazu auch die Beiträge für die Werkstätten und dem Autohandel.