Zack, aus: Ausgerechnet an einem Freitag, dem 13., verkündete Bundeskanzler Sebastian Kurz den „Lockdown“. Alles, was nicht unbedingt für die Deckung des täglichen Bedarfs notwendig war (also vor allem Lebensmittelgeschäfte), war ­geschlossen – von einem Tag zum anderen.

Autohändler gehörten, so die Meinung der Bundesregierung, definitiv nicht zur Deckung des täglichen Bedarfs – und die Frage, wie viel (oder wie wenig) Werkstätten und der übrige Aftersales-Bereich tun durften, war lange unklar.

Fix ist: Jede einzelne Bilanz in der österreichischen Kfz-Branche wurde durch die Schließung der Geschäfte versalzen, und zwar ordentlich. Doch woher kommt das Geld, das fehlt? Das ist die Frage. Wir erinnern uns noch an das „Koste es, was es wolle“ von Finanzminister Gernot Blümel ganz zu Beginn der Krise.

Wer hat Anspruch auf Entschädigung?
15 Milliarden Euro stark ist der Corona-­Hilfsfonds: Dieses Geld steht jenen österreichischen Unternehmen zur Verfügung, die „aufgrund der Corona-Krise schwerwiegende Liquiditätsengpässe haben“ – egal ob durch Betretungsverbote, Reise- oder Versammlungsbeschränkungen. Diese Unterstützung soll das wirtschaftliche Überleben der Unternehmen sicherstellen.

Erster Ansprechpartner ist die Hausbank, abgewickelt wird alles über die neu gegründete COFAG – Covid 19 ­Finanzierungsagentur.

Nähere Details dazu:
https://www.wko.at/service/faq-corona-hilfs-fonds.html

Fixkostenzuschüsse ab 20. Mai
Verwendet wird das Geld einerseits für Fixkostenzuschüsse, also für Mieten, Versicherungsprämien, Zinsaufwendungen, Strom, Gas etc. Auch Personalkosten, die für die Bearbeitung von Stornierungskosten ­benötigt werden, gehören dazu.
Die Unternehmen müssen zwischen 16. März und dem Ende der Corona-­Maßnahmen (aber längstens bis 15. September) einen Umsatzverlust von 40 Prozent nachweisen. Liegt der Entfall bei mehr als 2.000 Euro, ­bekommen die Firmen bei:
•    40 – 60 % Ausfall: 25 % Ersatzleistung
•    60 – 80 % Ausfall: 50 % Ersatzleistung
•    80 – 100 % Ausfall: 75 % Ersatzleistung

Das erste Drittel kann ab 20. Mai über Finanz­Online beantragt werden, das zweite Drittel ab 19. August, der Rest ab 19. November. Mit den ersten Auszahlungen ist Ende Mai/Anfang Juni zu rechnen. Ist alles korrekt, muss nichts rückgezahlt werden.

Nähere Details dazu:
https://cofag.at/

Garantien des Bundes seit 7. April
Andererseits bietet die Republik auch Garantien: Banken können Betriebsmittelkredite auf Basis einer 100-prozentigen Garantie des Bundes vergeben, und zwar bis zu 500.000 Euro. Über dieser Summe liegt die Garantie des Bundes bei 90 Prozent. Obergrenze sind drei Monatsumsätze oder das Doppelte der gesamten jährlichen Lohn- und Gehaltssumme. In begründeten Fällen wird sogar der Liquiditätsbedarf für 18 Monate (aber maximal 120 Millionen Euro) abgedeckt.
Die Garantie kann seit 7. April beantragt werden. Umschuldungen von Krediten, Investitionen oder Dividendenzahlungen von 16. 3. 2020 bis 16. 3. 2021, Boni an Vorstände (begrenzt auf maximal bis zu 50 Prozent des Vorjahres) und Aktienrückkäufe sind nicht finanzierungsfähig.

Härtefallfonds für „Kleine“
In gewissen Fällen wird auch der Härtefallfonds der Phase 2 in der Kfz-Branche angewandt werden. Dieser richtet sich an Ein-Personen-Unternehmen, Kleinstfirmen bis zu 9 Mitarbeitern, neue Selbstständige oder freie Dienstnehmer. Mit dieser raschen Hilfe sollen Lebenserhaltungskosten der Unternehmerinnen und Unternehmer trotz hoher Umsatzeinbußen weiterhin bezahlt werden können.

Nach ersten, raschen Auszahlungen von maximal 1.000 Euro wurden in Phase 2 die Förderkriterien erweitert, sodass mehr Selbstständige Zugang zum Härtefall-Fonds erhalten können. Der Betrachtungszeitraum wurde auf sechs Monate erweitert: Innerhalb dieser Zeit können 3 beliebige Monate für die Beantragung gewählt werden. Eine Mindestförderhöhe von 500 Euro pro Monat wurde eingeführt. Diese gilt auch für Unternehmen, die aufgrund von Investitionen oder Anlaufverlusten keinen Gewinn erwirtschaften konnten.
Nähere Details dazu:
https://www.wko.at/service/haerte-fall-fonds-phase-2.html