So werde „frequentierteren Geschäften, wie z.B. Baumärkten und Blumenmärkten das Offenhalten nunmehr ermöglicht! Ganz abgesehen von schon bisher berechtigten Lebensmittel- u. Drogeriemärkten mit x-facher Kundenfrequenz und Gefährdung!", während der Autohandel mit großen Schauräumen „unter Einhaltung aller derzeit geltenden Vorsichtsmaßnahmen" die Möglichkeit hätte „weitestgehend gefahrlos für Mitarbeiter und Kunden offen zu halten".
Schirak beschreibt zudem die Situation für manche Mitgliedsbetriebe in Hinblick auf die Liquidität als „besorgniserregend", da im Automobilgeschäft ein hoher Kapitalbedarf bestehe, „derzeit wird diese Liquidität vor allem durch wohl schon verkaufte, jedoch vom Käufer noch nicht übernommene und somit unbezahlte Neu- und Gebrauchtwagen ebenso stark belastet, wie auch durch den enormen Lagerdruck zahlreicher Neuwagen, Vorführwagen und Gebrauchtwagen!" Zudem ergeben sich durch die längeren Schließungszeiten immer größere Abwertungsnotwendigkeiten im Lagerbestand, so der Vorsitzende des Fachausschusses Einzelhandel in der Wirtschaftskammer Österreich.
Vor dem Hintergrund möglicher Millionenpleiten ersucht Schirak Generalsekretär Kopf um Unterstützung bei der Verdeutlichung der Dringlichkeit gegenüber der Bundesregierung. •
