Der österreichische Kfz-Markenvertragshandel braucht unter unabdingbarer Mitwirkung der Hersteller/ Importeure im Hinblick auf ausgewogene und vor allem dem Begriff "Faire Partnerschaft auf Augenhöhe" gerecht werdende neue Vertragsinhalte.
Ein stark rückläufiger Automarkt zu Jahresanfang, ganz zu schweigen von völlig überzogenen politischen Vorgaben im Bereich Auto und Umwelt sowie eine hausgemachte äußerst angespannte Geschäftspartnerschaft zwischen den Herstellern/Importeuren und den fabrikatsgebundenen Kfz-Betrieben, verschärfen nun in Corona-Krisenzeiten dramatisch die Lage unserer Kfz-Branche. Eine Begradigung bestehender Vertragsverhältnisse erscheint unabdingbar, will man den Autohandel weiter am Leben erhalten.
Umgehend von der Politik gestartete Hilfs-und Unterstützungsmaßnahmen können maximal da oder dort das Ärgste verhindern.
Folgerichtig präzisiert Einzelhandelssprecher Ing. Josef Schirak seinen Forderungskatalog: Beseitigung der schweren Benachteiligung bzw. den völligen Ausschluss des Vertragshandels bei Direktgeschäften der Hersteller an Großabnehmer unter Gewährung völlig überzogener Preisnachlässe bis oftmals der 2-bis 3-fachen Händlermarge. Ergo Angleichung der Händlermargen an die Großabnehmern gewährten Konditionen (außerhalb des Marken-Vertriebsnetzes befindlich) unter Berücksichtigung von Mengen-Staffelungen.
Forderung von marktkonformen und kostendeckenden Margen-und Bonisystemen, welche in ihrer Gesamtheit auch eine Mindestrendite von 2 Prozent zulassen. Keine Tricks bei Bonussystemen jeglicher Art und margenbezogenen Kundenzufriedenheitsabfragen.
Vorgabe bzw. Rückführung -wo angebracht -von Standards auf eine wirtschaftlich nachvollziehbare Basis mit finanzieller Hälftebeteiligung der Hersteller, soweit diese Standards zwingend vorgegeben werden. Vorgabe von realistischen und den jeweiligen Marktgegebenheiten angepassten Abnahme-Sollzahlen in allen Bereichen der Vertragsware.
Nachvollziehbare Vorführwagen-Abnahme-Sollziffern unter Gewährung einer entsprechend dotierten Zusatzmarge, welche unter Beachtung von Graumarktangeboten einen finanziellen Verlust beim Abverkauf verhindert! Ausreichende Freifinanzierungsfristen zumindest im Ausmaß der Mindestbehaltedauer. Volle Vergütung von Garantieleistungen im Auftrag der Hersteller auf Basis der jeweiligen Kunden-Verrechnungssätze sowie unter Ansatz realistischer Vorgabezeiten. Finanzielle Entlastung der Vertragspartner bei vom Hersteller zwingend vorgegebenen Aufwandspositionen wie z. B. Schulungsaufwand, im EDV- und Garantie- Bereich,diverser oftmals unangemessen überzogenen Auditierungskosten, ebenso zu hohe Kostenbeteiligungen für zwingend vorgegebene Tagungen im In-und Ausland etc.
Darüber hinaus ist es angesichts der gewaltigen Turbulenzen dringend nötig, an die EU bzw. zum Gutteil auch an die nationalen gesetzgebenden Regierungen und Körperschaften mit Nachdruck folgende Forderung zu richten: Rücknahme bzw. vernünftige Modifizierung der unheilvollen -weil Arbeitsplatz vernichtenden -Vorgaben, Grenzwerte und auch zeitlichen Befristungen im Bereich Auto und Umwelt!
Gefordert wird auch eine sofortige Beendigung des sogenannten Diesel-Bashings in derÜberzeugung, dass alle derzeit und künftighin bei Automobilen Verwendung findenden Antriebssysteme gemäß ihrer Umweltverträglichkeit, Verwendbarkeit und auch Preisangemessenheit vom Markt selbst angenommen werden oder eben nicht. Ja zur Elektromobilität -aber nicht blindlings und ohne Rücksicht auf Verluste!
Auch Brüssel hat die Chance, mit der derzeit laufenden Evaluierung und der daraus resultierenden Neufassung/Modifizierung der GVO im Jahr 2022 maßgebliche Akzente für die Absicherung und den Fortbestand tausender Kfz-Betriebe mit hunderttausenden MitarbeiterInnen in Europa und damit auch in Österreich zu setzen!