Die Abwägung zwischen wirtschaftlichen und gesundheitlichen Aspekten ist – im erlaubten Korridor – unglaublich schwierig. Die Kfz-Branche tut sich – bei dem wenig verbliebenen Geschäft - offenbar noch etwas schwerer als andere Branchen. Dabei gehen die Meinungen darüber, was man darf und ob man es auch soll, weit auseinander. Nicht nur die Branche ist sich uneinig, auch die Kunden haben unterschiedliche Wahrnehmungen. 

Grundsätzlich gilt: die Kfz-Werkstätten (nur die Werkstätte, nicht der Verkauf) sind genauso vom Betretungsverbot ausgenommen wie beispielsweise Supermärkte oder Drogerien. Die Supermärkte machen dabei gerade das Geschäft ihres Lebens und bekommen dennoch den Hals nicht voll: Produkte für den Garten, fürs Heimwerken oder Autozubehör (Hofer, 23.3.) steigern den Umsatz, während die eigentlichen Spezialisten geschlossen haben (müssen).

Im Supermarkt oder in der Drogerie wird niemand gefragt, ob der Einkauf bestimmter Produkte notwendig ist oder auch in ein paar Wochen erledigt werden könnte. Bei der Werkstätte wird hinterfragt, ob der Reifenwechsel oder das Service jetzt notwendig sind oder verschoben werden können. 

Noch einmal: Die Werkstätte darf geöffnet haben und alle Tätigkeiten durchführen. Es ist die Aufgabe der Kfz-Betriebe, die Menschen mobil zu halten, die fahren müssen, egal ob es sich um Rettungsfahrer, Ärzte oder ganz normale Menschen handelt, die in die Arbeit oder zum Einkaufen müssen und dafür ein verkehrssicheres Fahrzeug brauchen. Ob der Kunde dafür tatsächlich das Haus verlassen darf (Ist diese Fahrt dringend notwendig?), ist eine andere Frage. Nachdem die Fahrten immer intensiver kontrolliert werden, ist eine Verschärfung dieser Regelung zu erwarten.

Nun braucht es entweder mehr Hausverstand und Augenmaß zwischen den Betrieben und den Branchen. Oder es braucht dringend exaktere Regeln. Dass jetzt ein paar Wenige das Geschäft ihres Lebens wittern während andere mit höchster Sorgfalt die Sicherheit ihrer Kunden und Mitarbeiter und damit die Eindämmung des Virus im Fokus haben, ist nicht im Sinne der Solidarität und des gemeinsamen Ziels.