„Unsere Werkstätten sind geöffnet“, sagt BIM Komm.-Rat Josef Harb. Wenn die Fahrzeuge auf der Straße unterwegs seien, müsse es auch die Gewähr geben, dass diese verkehrs- und betriebssicher seien. Die österreichischen Kfz-Betriebe mit der Berechtigung die §57a-Überprüfung durchzuführen, verfügten aktuell „über genügend Kapazitäten, um Pickerl-Überprüfungen durchzuführen“, so Harb.
Weitere Details enthält die AUTO-Information Nr. 2513, die am 27. März 2020 erscheint! •