„Zu keinem Zeitpunkt bestand eine Spitzenstellungsposition von AutoScout24 für alle relevanten Bereiche“, bestätigt AutoScout. Der Slogan „Österreichs größte Autobörse“ habe sich lediglich auf die Anzahl der Inserate zum Zeitpunkt der Studie der Beratungsgesellschaft PWC vom Sommer 2018 bezogen. Ein entsprechender Hinweis wurde nicht in allen Werbemitteln korrekt kommuniziert. Bei der von AutoScout24 durchgeführten Werbekampagne im Herbst 2018 und Frühling 2019 hätte daher keine pauschale Aussage über die Positionen der beiden Plattformen in Österreich zum Ausdruck gebracht werden dürfen.

willhaben konnte daher eine einstweilige Verfügung gegen AutoScout24 vor dem Handelsgericht Wien erwirken. •