Einerseits werden alte Hüte wie die Gesetzesmaterien der StVO, des KFG und der KDV mitgeschleppt und andererseits werden mithilfe von aufwendigen Studien theoretische Zukunftsprojekte (Gesamtverkehrsplan GVP, intelligente Verkehrssysteme IVS, Klimastrategie, Mobilitätspreis, alternative Verkehrskonzepte etc.) verfolgt, deren Realisierung zum Teil fraglich erscheint. Ob bei der neuen politischen Ausgangssituation in Richtung Grün der Weg zurück möglich sein wird, darf bezweifelt werden.

Genauer betrachtet ist die Kompetenzverteilung der Ministerien untereinander und auch zwischen Ministerium und den Ländern, Bezirken und Gemeinden alles andere als günstig. Das BMVIT ist für die Umsetzung der von ihm eingebrachten Gesetze bis auf wenige Ausnahmen gar nicht zuständig, im Falle der Kfz-technischen Vorgaben der EU nicht einmal mehr für deren Inhalt.

Ein Teil der Neuerungen, die die VP-FP-Koalition eingeführt hat, dürfte verworfen werden. 140 km/h auf Autobahnen wird sicher nicht das Wohlwollen der Grünen finden und Rechtsabbiegen bei Rot wirft Fragezeichen auf, die einer einfachen Regelung entgegenstehen. Manche der Ideen wie die Dienstpferde des Herrn Ex-Innenministers haben es sogar schon in die Gesetze (StVO) geschafft, was sie auch nicht vor der Vergessenheit bewahren wird.

Auf der neu gestalteten Homepage des BMVIT finden sich im Bereich der Kfz-Technik Erlässe wie das Umrüsten von Diagonalreifen auf Gürtelreifen - ein Problem, das vor 20 Jahren bereits erledigt war. Auch die Sinnhaftigkeit von Listenführungen über Abgasgeräte, bei denen keinerlei Eignungstests oder Prüfungen technischer Art vorgenommen werden, entbehrt der Logik: Ein einfacher Anforderungskatalog würde genügen (noch dazu wo gar nicht gemessen wird, wenn keine OBD-Meldungen vorliegen). Ob es bei der heutigen Vielfalt und dem Preisverfall von Rückfahrkameras genauer Bestimmungen zu Rückfahrwarnern bedarf oder ob das Nachrüsten von Scheibenfolien nicht über ECE- und EU-Bestimmungen abgedeckt ist und höchstens für den Mängelkatalog des §57a ein Thema wäre, kann hinterfragt werden. Viel wichtiger wäre es, die Ergebnisse von Länderkonferenzen, die die Handhabung von Genehmigung und Kontrollen betreffen, endlich zu veröffentlichen.

Besonders nötig wäre eine professionelle Problemanalyse: Vielleicht würde man dann draufkommen, dass in Hinblick auf Emissionen des Verkehrs Straßenkontrollen sträflich vernachlässigt werden. Die Brennerbahn war beim Gütertransport immer dann voll ausgelastet, wenn die damalige Bundesprüfanstalt Lkw-Kontrollen durchführte. Aber nicht nur Lkws haben es nötig, aus dem Verkehr heraus überprüft zu werden, auch bei Pkws und Motorrädern würden so manche unerlaubte Manipulationen zutage treten. Chiptuning ist etwas, das der Umwelt extrem schadet, aber auch röhrende Auspuffanlagen nerven die Umgebung unnötig. Genauere Auswertungen der Ergebnisse der §57a-Untersuchungen fehlen ebenso.

Hinsichtlich der Einführung der von allen Seiten geforderten Elektromobilität wurde 2012 ein Umsetzungsplan E-Mobilität erstellt und 2016 mit einem Endbericht abgeschlossen. Mit insgesamt 13 Maßnahmenbündeln wurde das Thema theoretisch gelöst, die Praxis schaut allerdings nach 3 weiteren Jahren traurig aus. Die bislang breiteste Verwendung findet sich wegen wirtschaftlicher Attraktivität im Bereich der Fahrräder, in letzter Zeit auch bei E-Scootern. Gegen deren breite Verwendung müssen allerdings große Bedenken angemeldet werden. So wie die gesetzlichen Regelungen in der StVO bis jetzt aussehen, fehlen Grundvoraussetzungen für einen sicheren Betrieb. Weder die Bremsen (stärkeres Bremsen führt unmittelbar zu Sturz) noch die Beleuchtung entspricht einfachen Sicherheitsanforderungen. Die Gleichstellung mit Fahrrädern ist schlicht unverantwortlich. Wenigstens hier sollte grünes Verständnis helfend einspringen.