Neben bekannten Forderungen wie der Novellierung des Wohnrechts, um Ladestationen in Wohnhäusern zu vereinfachen, oder Vereinfachungen beim grenzüberschreitenden Bezahlen wird vorgeschlagen, die Neuanschaffung eines E-Autos von der Umsatzsteuer zu befreien, das Eichrecht zu vereinheitlichen, damit eine EU-weite, einheitliche Regelung zur Erfassung von Ladevorgangsdaten besteht und die Mindestziele zur Elektrifizierung leichter sowie schwerer Nfz bis 2030 „nach Möglichkeit übererfüllt“ werden.

Ebenso soll der Umstieg des Taxi- und Mietwagen-Gewerbes auf E-Fahrzeuge attraktiver werden, indem in Ballungsräumen ausreichend Ladeinfrastruktur errichtet wird.

„Wir appellieren an die künftige Bundesregierung, den erfolgreichen Weg der Förderung von E-Mobilität als wichtige Klimaschutzmaßnahme weiter fortzuführen“, so BEÖ-Vorsitzende Ute Teufelberger. •