„Wir können 250 Audi-Kunden kosten- und risikolose Einzelklagen gegen Audi beim Landgericht Ingolstadt in Deutschland anbieten. Die Klagen werden von Rechtsanwalt Dr. Klauser vorbereitet, vom deutschen Finanzierer MyRight abgesichert und von der Rechtsanwaltskanzlei Rogert & Ulbrich geführt“, kündigt Peter Kolba, Obmann des VSV an.

Die Klagen richten sich in erster Linie gegen Audi als Hersteller der Audi-Modelle (1,6 l und 2.0 l Diesel Euro 5, A1, A2, A3, A4, A5, A6, A7, Q5) in denen der VW-Konzernmotor EA 189 eingebaut wurde (nicht älter als 9 Jahre, Kauf vor 18.9.2015), aber auch gegen Audi als Hersteller der Audi 3.0 l und 4,2 l Dieselmotoren der Klasse Euro 6 (Audi, Porsche, VW Touareg).

Als Basis der Klagen wird die „sittenwidrige Schädigung“ der Käufer herangezogen, denen der Kaufpreis (abzüglich Nutzungsentgelt) gegen Rückgabe des Fahrzeuges zustehe, so der Verbraucherschutzverein. Für jene Kläger, die keine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt der deutsche Finanzierer MyRight das Kostenrisiko und erhält im Erfolgsfall zwischen 25 % und 35% als Erfolgsprovision.

Die Klage erfolgt in Deutschland: nicht nur weil VW bei Klagen des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) die Zuständigkeit der Österreichischen Gerichte in Frage stellte, sondern auch weil Prozesskosten in Deutschland niedriger sind und diese so für den Prozessfinanzierer besser kalkulierbar sind.

Die VSV-Aktion ist auf 250 Kläger limitiert. •