Es sei höchste Zeit, eine Lösung für die Anpassung der NoVA-Formel zu finden und die Details auch zu kommunizieren. Ein gemeinsam mit dem Finanzministerium ausverhandelter und bereits begutachteter Entwurf liege auf dem Tisch und bedürfe nur noch der Beschlussfassung. „Wir brauchen endlich Klarheit, denn sowohl die Automobilwirtschaft als auch die Kunden müssen wissen, welche Regelung ab 2020 gilt. Eine bloße Übergangsregelung hingegen bringt keine langfristige Rechtssicherheit und konterkariert auch die breite Forderung, ab nächstem Jahr die realistischeren WLTP-Werte auszuweisen“, so Kerle.

Ohne Anpassung würde sich die NoVA ab 2020 durchschnittlich verdoppeln. Entsprechend gelte es auch eine Anpassung bei der Sachbezugsregelung vorzunehmen. Denn in diesem Fall würden ebenfalls die offiziellen Verbrauchswerte, die dann am Papier höher ausfallen, als Basis zur Berechnung des zu leistenden Sachbezuges herangezogen. Die Unsicherheit belaste den Markt: Seit der Einführung von WLTP im September 2018 sei der heimische Automobilmarkt regelrecht eingebrochen.

„Der vorliegende Entwurf zur Anpassung der NoVA-Formel wurde lange und gründlich ausverhandelt. Es ist unerlässlich, jetzt verantwortungsbewusst und im Sinne der Konsumentinnen und Konsumenten zu handeln“, so Kerle. •