Keine Auswirkungen

"Wir sind sicher keine Berufsgruppe, die die Religion in den Vordergrund stellt, das macht meiner Meinung nach - was die Mitarbeiter betrifft - überhaupt keinen Unterschied", stellt Erik Paul Papinski, Bundesinnungsmeister der Karosseriebautechniker und AIRC-Präsident, klar. "Es gibt nicht nur im Ramadan die Fastenzeit, sondern diese ist auch in der christlichen Religion verankert. Deshalb bin ich der Meinung, dass in unseren Betrieben auch entsprechendes Verständnis und ein gewisses Entgegenkommen herrschen und sich daraus resultierend auch im Alltagsbetrieb kaum Auswirkungen zeigen", so Papinski.



Kein Konfliktpotenzial

"In meiner langjährigen Tätigkeit in der Automobilbranche haben unterschiedliche Religionen der Mitarbeiter meiner Meinung nach den Geschäftsalltag überhaupt nicht beeinflusst", erklärt Mag. Alfred Mittendorfer, Standortleiter Hallwang Auto Frey. Es habe sich in diesem Zusammenhang nie ein Konfliktpotenzial entwickelt. Es sei nie auch zu nur geringen Leistungsabfällen gekommen. "Wenn Mitarbeiter aufgrund religiöser Gründe - gesetzliche Feiertage ausgenommen - Zeit benötigen, können sie sich diese entweder im Rahmen eines Zeitausgleichs oder eine Urlaubstags auch nehmen."



Religion ist Privatsache

"In unserem Betrieb sind Mitarbeiter unterschiedlicher Religionszugehörigkeit tätig, was den Alltagsbetrieb aber überhaupt nicht beeinflusst", berichtet Komm.-Rat Walter Aichwalder, Landesinnungsmeister der Kärntner Fahrzeugtechnik. Religion sei Privatsache, und dies würden die Mitarbeiter auch so leben. Natürlich hänge es individuell auch von Mitarbeitern ab,wie streng sie von der Religion bestimmte Regeln befolgten. Auch bei der Ausübung ihrer Religion seien Mitarbeiter bei besonderen Anlässen nicht eingeschränkt, da ja die Möglichkeit besteht, über die gesetzlichen Feiertage hinaus auch Urlaubstage in Anspruch nehmen zu können.



Arbeitsprozess wird nicht beeinflusst
"Im Grunde haben die unterschiedlichen Religionen in unserem Unternehmen keine Auswirkungen auf die täglichen Arbeitsprozesse", meint Mag. Michael Mayr, Geschäftsführer Autopark/Innsbruck. Selten bemerkbar sei ab und an ein geringer Leistungsabfall bei Mitarbeitern, die während des Tages härter arbeiteten und nach strengen Vorgaben fasteten. "Dieser wirkt sich aber nicht so aus, dass wir damitein Problem hätten", so Mayr. Daraus lasse sich schließen, "dass wir mit den verschiedensten Glaubensrichtungen unserer Mitarbeiter weder positive noch negative Auswirkungen registriert haben, das tägliche Business wird also damit ein keinster Weise beeinflusst".



Ist kein Thema

"Mir ist nicht bekannt, dass sich Religionen im Alltagsgeschäft in irgendeiner Form negativ auswirken würden", unterstreicht Ing. Gottfried Koch, Landesinnungsmeister der Vorarlberger Fahrzeugtechnik und Geschäftsführer des Autohauses Koch/Feldkirch. "In unserem Betrieb sind Mitarbeiter, die unterschiedlichen Religionen angehören, im Einsatz. Dennoch haben wir keinerlei Probleme." Auch bei jenen, die aufgrund ihres Glaubens fasteten, seien keine relevanten Leistungseinschränkungen bemerkbar, dadurch bedingte Arbeitsausfälle "sind bei uns überhaupt kein Thema". Wenn Mitarbeiter freie Tage zur Ausübung ihrer Religion außerhalb der gesetzlichen Feiertage benötigten, könnten diese Urlaubstage in Anspruch nehmen.



Gute Erfahrungen gemacht

"Wir spüren rein auf die Religion bezogen keinerlei Auswirkungen", berichtet Christoph Whittaker-Bauer, Geschäftsführer Reifen Bauer/Langenlois. "Wir haben in unserem Unternehmen auch bereits mehrere asylberechtigte Flüchtlinge als Mitarbeiter aufgenommen und durchaus gute Erfahrungen gemacht. Es hat weder im Rahmen der Tätigkeit noch bei der Ausübung unterschiedlicher religiöser Gebräuche in irgendeiner Form Probleme gegeben." Die Mitarbeiter hätten sich auch im Arbeitsalltag gut integriert. "Wir haben mittlerweile auch einen Asylberechtigten aufgenommen, er ist jetzt fixes Mitglied unseres Teams, und das funktioniert sehr gut."



Keine Einschränkungen

"In meiner Zeit, in der ich als Interessenvertreter in der Wirtschaftskammer tätig bin, ist in Zusammenhang mit religionsbedingten Problemen im Alltagsgeschäft noch nie eine diesbezügliche Beschwerde durchgedrungen", so Komm.-Rat Josef Harb, Bundesinnungsmeister der Fahrzeugtechnik, steirischer Landesinnungsmeister und Seniorchef des Autohauses Harb/Weiz und Voitsberg. Auch im eigenen Betrieb hätten religiöse Aktivitäten von Mitarbeitern niemals Einfluss gehabt oder zu einer Einschränkung im täglichen Geschäft geführt. Darüber hinaus stehe es Dienstnehmern auch frei, ihrereligiösen Aktivitäten bei Bedarf an nicht gesetzlichen Feiertagen im Rahmen von Urlaubstagen auszuüben.



Beeinflusst nicht das Geschäft

"Betriebe können es sich nicht leisten, dass es zu Leistungsabfällen kommt, auch nicht in Zusammenhang mit Religion. Egal ob es sich um den heiß diskutierten Karfreitag, die Fastenzeit oder den Ramadan handelt", betont Ing. Georg Ringseis, Wiener Landesinnungsmeister der Kraftfahrzeugtechnikund Chef der Spezialwerkstätte Ringseis/Wien. Ein wirtschaftlich geführter Betrieb müsse seinen Mitarbeitern daher auch mitteilen, dass es gesetzliche Feiertage gebe. Darüber hinaus bestehe bei Bedarf nur die Möglichkeit, Urlaubstage zu nehmen. "In meinem Betrieb, dem Mitarbeiter unterschiedlicher Konfessionen angehören, hat die religiöse Zugehörigkeit keinerlei Einfluss auf das Geschäft."



Im Betrieb nicht relevant

"In unserem Betrieb gibt es aktuell Mitarbeiter, die unterschiedlichen Religionen angehören. Allerdings muss ich gleich klarstellen, dass die Religionszugehörigkeit das tägliche Geschäft überhaupt nicht beeinflusst", hält Roland Zsoldos, Geschäftsführer Autohaus Zsoldos/Neusiedl am See, fest. Auch in der Vergangenheit sei es diesbezüglich nie zu Schwierigkeiten gekommen. "Wir haben auch kein Problem damit, wenn ein Mitarbeiter freie Tage benötigt, um religiösen Aktivitäten nachzugehen. Allerdings muss er sich dann, wenn diese außerhalb der gesetzlichen Feiertage ausgeübt werden, dafür entsprechende Urlaubstage nehmen."