Gab es einen Vorschlag zur Neugestaltung der NoVA, der bereits in Begutachtung war und auch vom Bundesgremium Fahrzeughandel fristgerecht beantwortet wurde, so Bundesgremialobmann Komm.-Rat. Ing Klaus Edelsbrunner, so herrscht nun Unklarheit, ob die geplante Ökologisierung nun eine Mehrheit in der neuen Parlamentssituation findet. Ist dem nicht so, hätte das dramatische Folgen, wie der ÖAMTC errechnet.

„Geht es nach einer Information des Finanzministeriums, sind bis Ende 2019 noch die früheren NEFZ-Messwerte als Basis für die Normverbrauchsabgabe und den Sachbezug bei Privatnutzung eines Dienstwagens heranzuziehen, ab 1. Jänner 2020 sind es voraussichtlich die realitätsnäheren und damit deutlich höheren WLTP-Werte. Ohne Änderung der Berechnungsformel ergibt sich bei der NoVA eine zusätzliche Belastung der Autofahrer in Höhe von rund 570 Mio. € – das ist mehr als eine Verdoppelung", warnt der ÖAMTC. •