Die Robert Bosch GmbH habe auf die Einlegung eines Rechtsmittels verzichtet. Die Zahlung des Betrages soll binnen 6 Wochen an das Land Baden-Württemberg erfolgen.
Mit der Geldbuße gegen die Robert Bosch GmbH werde „eine fahrlässige Verletzung der Aufsichtspflicht nach § 130 OWiG (Ordnungswidrigkeitengesetz) geahndet“.
Im Zusammenhang damit seien im Zeitraum ab 2008 ca. 17 Mio. Motor- und Dosiersteuergeräte an verschiedene in- und ausländische Hersteller ausgeliefert worden, „deren zugehörige Software teilweise unzulässige Strategien enthielt“. Die belieferten Automobilhersteller hätten die Steuergeräte in ihren Fahrzeugen verbaut, behördliche Genehmigungen für diese erwirkt und sie schließlich auf den Markt gebracht.
Die unzulässigen Softwarestrategien hätten jedoch dazu geführt, dass die damit ausgestatteten Fahrzeuge mehr Stickoxide ausstießen, als dies nach den regulatorischen Anforderungen zulässig gewesen sei. Für Fahrzeugmodelle mehrerer Hersteller lägen insoweit – teilweise nicht bestandskräftige – Bescheide des Kraftfahrtbundesamtes vor.
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart habe im Rahmen ihrer Ermittlungen im Abgaskomplex umfangreiche Feststellungen getroffen und zudem die Ermittlungsergebnisse anderer Staatsanwaltschaften berücksichtigt.
Die Höhe der Geldbuße setze sich zusammen aus einem sogenannten Ahndungs- sowie einem Abschöpfungsteil. Im Rahmen der Ahndung der Ordnungswidrigkeit sei auf einen Betrag von 2 Mio. € erkannt worden. Mit den übrigen 88 Mio. € werden die wirtschaftlichen Vorteile der Robert Bosch GmbH aus dem pflichtwidrigen Verhalten abgeschöpft.
Das gegen die Robert Bosch GmbH geführte Ordnungswidrigkeitenverfahren sei damit rechtskräftig abgeschlossen. •