Im vorgestellten Entlastungsprogramm in Höhe von 8,3 Mrd. € stand der Faktor „Arbeit“ im Mittelpunkt, so die Mitglieder der Bundesregierung: Jene, die arbeiten, sollen entlastet werden. So gehen 75 % des Programms zu Gunsten der Arbeitnehmer. Schrittweise sollen die Steuerstufen reduziert werden: Von 25 % auf 20 %, von 35 % auf 30 % und von 42 % auf 40 %.
Zur Attraktivierung des Wirtschaftsstandortes kommt eine Senkung der Körperschaftssteuer. Die Ausweitung des Gewinnfreibetrages auf 100.000 € soll 2022 in Kraft treten.
Bei den Kfz-Steuern wurde das Thema Ökologisierung angesprochen: Bei NoVA und motorbezogener Versicherungssteuer soll der Faktor CO2-Ausstoß stärkere Berücksichtigung finden, wie Staatssekretär Fuchs betonte. Bundeskanzler Kurz verwies bei den Ökologisierungsschritten auf die laufende Arbeit der Ministerien von Ing. Norbert Hofer und Elisabeth Köstinger. In Aussicht gestellt wird eine Aufkommensneutralität.
Weitere Details finden Sie in unserer AUTO-Information Nr. 2468 vom 3. Mai 2019! •
