Das Gericht habe dabei den Verstoß gegen ein Designpatent von Bridgestone untersucht. Im September 2015 habe Bridgestone eine Klage beim Gericht in Peking eingereicht. Die gerichtliche Anklage habe beinhaltet, dass bei der Reifenherstellung sowie bei Vertriebstätigkeiten, die von der Shengtai Gruppe durchgeführt worden waren, ein von Bridgestone patentiertes Lkw-Reifenprofil genutzt worden sei. Deshalb handle es sich um einen Verstoß gegen die Konstruktionsrechte. Das Gericht in Peking habe die Forderung des japanischen Reifenherstellers gestützt und die Shengtai Gruppe dazu angewiesen, Bridgestone einen Schadenersatz in Höhe von 10 Mio. Yuan (circa 1,3 Mio. €) zu bezahlen, womit das gewonnene Gerichtsverfahren jetzt abgeschlossen werden könne.
Bridgestone habe sich zum Ziel gesetzt, Endverbraucher mit sicheren und zuverlässigen Produkten zu versorgen und sie vor der Vervielfältigung von minderwertigen und möglicherweise unsicheren Kopien zu schützen. Dementsprechend nehme Bridgestone jede unzulässige Nutzung sowie jeden Verstoß gegen seine Patente, Designrechte, Marken oder geistiges Eigentum ernst. In Verbindung mit den eigenen Produkten setze Bridgestone seine Prioritäten auf Sicherheit und Zuverlässigkeit und stärke somit seinen hohen Markenwert. •