Für fremdfinanzierte Fahrzeuge gilt im Regelfall: Der Kredit- oder Leasinggeber verlangt zwingend eine Vollkaskoversicherung zur Absicherung seines wirtschaftlichen Risikos. Sollte das Fahrzeug aufgrund eines versicherten Ereignisses zum Totalschaden werden, will man als geldgebende Bank mit dem Kaskoversicherer schnell einen finanziell potenten Zahler zur Hand haben.

Die Kaskobedingungen sehen in ihrer Grundform für den Fall des wirtschaftlichen Totalschadens den Ersatz des Wiederbeschaffungswertes vor. Dieser Totalschadensfall kann je nach Versicherer sehr schnell vorliegen - auch, wenn der Schaden weit unter dem Fahrzeugwert liegt - und die Bank fordert dann den gesamten offenen Saldo aus dem Finanzierungsvertrag ein.

Kaskoentschädigung unter der Bank-Forderung

Je nach gewählter Finanzierungsform, tatsächlicher Kilometerleistung, Wertentwicklung des Modells, Vorschäden etc. kann die Kaskoentschädigung deutlich unter der Forderung der Bank liegen. Die hier entstehende Lücke (engl. "gap") in der Abrechnung kann mehreretausend Euro betragen und den Fahrzeugeigentümer vor größere wirtschaftliche Probleme stellen. Eine qualitativ hochwertige Kaskoversicherung deckt im Totalschadensfall den offenen Saldo der Bank auch dann ab, wenn dieser über dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs liegt. Diese "Gap-Deckung" ist bei Abschluss einer Kaskoversicherung gesondert zu beantragen und teilweise mit einer geringen Mehrprämie verbunden. Klären Sie Ihre Kunden einfach über diesen Kaskobaustein auf, denn dieser erspart viele Fragen bei der Finanzierung des Ersatzfahrzeugs.