Keine leichte Entscheidung: Auf der einen Seite der "Klimakiller" R134a, auf der anderen Seite die Feuergefahr bei R1234yf. In eleganter Manier hat sich der Regulator bei Kältemitteln für eine Quotenregelung entschieden, welche die Industrie zu Innovationen zwingen soll und eine drastische Reduktion sämtlicher FKW-Gase vorschreibt.

Komplizierte Regeln

Die durch den gesetzlichen Druck erzeugte Verknappung und Verteuerung von R134a treibt seltsame Blüten. Berichte reichen von "gemischten" Lösungen (das mögliche, aber illegale Auffüllen von R134-Anlagen mit R1234yf) bis hin zu Importen von billigem Gas zweifelhafter Herkunft.

Harald Simonovsky vom Klima-Experten Ginner GmbH in Wien 23 warnt eindringlich davor, beim Klimagas solche Abkürzungen einzugehen. "Vorsicht vor billigen Angeboten aus dem Internet -das Importieren von nicht registrierten Kältemitteln ist verboten. Auch der Lieferant muss nachweisen, dass das Kältemittel im Rahmen des Quotensystems der F-Gase-Verordnung abgedeckt ist." Man solle auch beachten, dass nur Mehrwegbehälter zulässig seien, Einwegbehälter seien in der EU verboten.

Aufgrund der drastisch gestiegenen Preise für Kältemittel werde auch die Analyse mit Kältemittel-Identifiern immer wichtiger, so Simonovsky, der überdies rät, bei der Anschaffung eines neuen Klimaservicegeräts auf die Rückgewinnungsquote zu achten. "Wir beraten Sie gern, welches Gerät genau Ihre Ansprüche erfüllt." Die Belieferungsamt Einweisung, die im Preis inbegriffen sei, erfolge bei Ginner direkt durch die Außendienstmitarbeiter.