Das Ziel lautet, bis 2050 „null Todesopfer und schwere Verletzungen auf der Straße“ zu erreichen. Zu den Sicherheitsdetails, auf die sich die EU-Kommission geeinigt hat, gehört außer dem vielzitierten Abbiegeassistenten – zusätzlich zu den allgemeinen Anforderungen und bestehenden Systemen (z. B. Spurhalteassistent und erweitertes Notbremssystem) für Lastkraftwagen und Busse auch mit (erweiterten) RDKS-Systeme für Transporter, Busse und Lkw. Dann müssen alle Kfz (einschließlich Lkw, Bussen, Liefer- und Geländewagen) mit dem intelligenten Geschwindigkeitsassistenten, Fahrer-Schläfrigkeits- und Aufmerksamkeitswarnsystem, erweiterten Warnsystemen bei Ablenkung des Fahrers, Not-Halt-Signal, Rückfahrwarner und Ereignis-Datenaufzeichnung ausgerüstet sein. Die Installation von Alkoholsperren muss erleichtert werden.
PKW und Transporter müssen dann zusätzlich erweiterte Sicherheits-Features aufweisen: Erweiterte Notbremssysteme, Notfall-Spurhaltesysteme und vergrößerte Kopfaufprallschutzzonen, die Verletzungen bei Kollisionen mit Verkehrsteilnehmern wie Fußgängern und Radfahrern, abmildern können. •
