Ja, tatsächlich: In Verbindung mit dem Verbrennungsmotor ist alles pfui! Außer alles, was mit den Freuden des Lebens zu tun hat. Der elitäre Luxus darf 1.000 PS und mehr haben, das ordinäre Angebot für den Normalverbraucher muss Stromanschluss haben, um gefahren werden zu dürfen. Ja dem Genfer Automobilsalon wohnen viele Gesinnungen inne: Verweigerer und Experimentierer spielen die Hauptrolle, der Konsument hat dabei die Nebenrolle.

Beinahe könnte man vermuten, dass griesgrämige Weltretter und lustfeindliche Multimedien hinter der Realitätsverweigerung stecken und erfolgreich die Sensen verbergen, mit denen ganz normale Menschen sich eine Schneise ins wirkliche Leben schlagen könnten.

Das gilt insbesondere für den automobilen Kosmos. 

Und der Rest? Das wenige, was uns nicht verboten ist? Das ist normiert, in das Korsett von Regeln, Direktiven, Ausführungsbestimmungen gezwängt – landes-, europa-, weltweit! Auf das ja niemand auf den Gedanken verfallen könnte, sich Freiheiten zu nehmen.

Wir leben in einer Demokratie, in freier Gesellschaft? Lächerlich. Jeder ist seines eigenen Glückes Schmied? Noch lächerlicher. Die Juristen und Gesetzgeber sind unsere Schmiede – und die legen uns lobbygesteuert unternehmerisch wie privat in Ketten.

Auf der einen Schulter sitzt das Engelchen, auf der anderen das Teufelchen. Keiner beschäftigt sich wie ich – Erkennungszeichen Rotes Sakko – so intensiv mit den automobilen Teufelchen. Für engelhafte Mobilitätsausprägungen bleibt kaum Platz. 

Denn nicht nur die menschliche Natur wird in das Korsett der Gesetze gezwängt, nein, auch die „unbeseelte“ Natur da draußen, der Engelchen, wie zum Beispiel eine Greta Thunberg, das naive Wort sprechen. Die Politiker geben ihr die Hand darauf. Mehr auch nicht.

Wir wünschen es den Gesetzgebern, dass sich die Naturgewalten vor dem Hintergrund der globalen Klimaerwärmung und der permanent verzögerten Unterschriften unter Kyoto- und sonstige Protokolle zur Verhinderung eben dieser Klimaerwärmung – ja, dass sich die Naturgewalten an die Paragraphen halten.

Zum Abschluss ein juristischer Querschläger! Wussten Sie, dass es in Zeiten von „MeToo“ US-Gesetze gibt, die das Schlagen von Ehefrauen zu bestimmten Zeiten erlauben. Allerdings bedeuten die Niederschriften im Gesetzbuch nicht immer zwingend, dass diese Fälle heute noch so gehandhabt werden, auch wenn es dort so steht. Man darf also noch hoffen!

Wo Sie sich auch aufhalten, in der neuen oder auch alten Welt: Überall warten die ungeahnten Fallstricke der Herren und Damen in schwarzen Roben auf leichtsinnige Menschen, Unternehmer, die zur falschen Zeit und am falschen Ort zugange sind und Gefahr laufen, hinter „Schwedischen Gardinen“ zu landen. •