Die mit den Stimmen von ÖVP, FPÖ und Neos verabschiedete Versicherungsvermittlungsnovelle, bei der es um den Versicherungsvertrieb durch selbstständige Versicherungsvermittler (Versicherungsagenten, Versicherungsmakler, gewerbliche Vermögensberater, Kreditinstitute sowie Vermittler im Nebengewerbe) geht, setzt die Versicherungsvertriebsrichtlinie der EU um. Damit werde die Qualität der Aus-und Fortbildung sowie der Schutz der Versicherungsnehmer verbessert, wie der Abgeordnete Peter Haubner (ÖVP) meinte. Maximilian Unterrainer (SPÖ) - dessen Bedenken Bruno Rossmann (Fraktion "Jetzt") teilte -bemängelte die kurze Begutachtungsfrist und dass etwa die Informationspflichten im Verordnungsweg geregelt werden. Josef Schellhorn (Neos) befürchtet, dass durch die Umsetzung der Richtlinie kleine Makler aus dem Markt gedrängt werden könnten. Die Wirtschaftskammer Österreich hatte unter anderem die geplanten kurzen Fristen, die durch Versäumnisse des Gesetzgebers (nationaler Umsetzungstermin war der 1. Oktober 2018!) entstanden waren, bemängelt und sich bei Versicherungsvermittlung in Nebentätigkeit für die eingeschränkte Weiterbildungsverpflichtung von jährlich mindestens fünf Stunden eingesetzt.