In der intensiven Debatte über die Novelle, die schließlich mehrheitlich angenommen wurde, erklärte Verkehrsminister Norbert Hofer, er könne die Datenschutz-Bedenken gegenüber der Abfragemöglichkeit der Begutachtungsplaketten-Datenbank nicht nachvollziehen – schließlich würden keine personenbezogenen Daten gespeichert.
Die Möglichkeit, dass Betreiber von Begutachtungsplaketten-Datenbanken nun Datenabfragen vermarkten können, hatte für starke Kritik seitens der Opposition gesorgt. In der Minderheit blieb ein Abänderungsantrag der SPÖ, mit dem unter anderem die Möglichkeit zum Datenabruf wieder aus dem Gesetz gestrichen werden sollte. Dies diene nicht der Verkehrssicherheit, sondern ausschließlich den geschäftlichen Interessen der ermächtigten Plakettenhersteller, so SPÖ-Abgeordneter Dietmar Keck.
Die Möglichkeit zur Datenbankeinsicht bringe Sicherheit beim Autokauf, um beispielsweise keine Fahrzeuge zu erwerben, an denen eine Tachomanipulation vorgenommen wurde, hob Hofer hervor. Die Maßnahme bringe vor allem für Autokäufer mehr Sicherheit. Positiv stuft Hofer auch das Verbot emissionsverschlechternder Tuning-Maßnahmen an Fahrzeugen sowie die Prüfungsmöglichkeit der Achslasten und Abmessungen von Lkw – nicht mehr nur im Stehen, sondern künftig auch während der Fahrt – ein. •
