In einer via APA-Einladung promoteten Pressekonferenz „Verschwörungen im Kfz-Wesen“ holte Rudolf Kainrath, Seniorchef der Kainrath GmbH mit Sitz in Hollabrunn, groß aus. Anhand vor Ort ausgestellter Fahrzeuge wollte er die Verschwörungstheorie belegen. Dabei fiel auch die Bezeichnung „Betrüger", unter anderem gegenüber Alt-Bundesinnungsmeister Komm.-Rat Friedrich Nagl, der dies nicht auf sich sitzen ließ und vor Gericht zog.
Noch nicht rechtskräftig ist die Verurteilung von Kainrath nach § 1330 Abs 1, 2 ABGB (Ehrenbeleidigung). Demnach habe Kainrath gegenüber Nagl die Verbreitung der Behauptung „die klagende Partei sei ein Betrüger und trage zur Fälschung von Sachverständigengutachten bei“ zu unterlassen und dies auch zu widerrufen.
„Nach der Entscheidung des Gerichtes steht fest, dass Kainrath Bundesinnungsmeister Nagl als Betrüger bezeichnet und ihm vorgeworfen hat, Sachverständigengutachten zu fälschen. Das Gericht schenkte den Ausführungen des Bundesinnungsmeisters ausdrücklich Glauben und zog die Glaubwürdigkeit von Kainrath generell in Zweifel“ , erklärt Dr. Johannes Öhlböck LL.M., der Nagl im Verfahren erfolgreich vertrat.
