Der seit 2017 am österreichischen Markt tätige Versicherer lässt sich bei der Kfz-Schadenabwicklung sehr viel Zeit und soll regelmäßig Rechnungen schuldig bleiben. Aus diesem Grund akzeptieren Werkstätten keine Zession mehr an Euroherc. Den Schaden muss der Versicherte zunächst selber bezahlen. Bis zu dieser Erkenntnis haben namhafte Kfz-Werkstätten bereits ihr Lehrgeld bezahlen müssen. Sowohl der Versicherte als auch die reparierende Werkstatt müssen inzwischen ihre Rechnungen einklagen.
Euroherc hat sich in Österreich auf Versicherungen von Taxi- und Carsharing-Fuhrparks spezialisiert und Kunden mit Dumpingpreisen, wie die heimische Versicherungswirtschaft klagt, angelockt.
Der Versicherungsverband hat laut eigener Auskunft keine Handhabe, gegen das Unternehmen vorzugehen. Nun nimmt die Finanzmarktaufsicht (FMA) die eigenartigen Praktiken von Euroherc unter die Lupe, die ihren Österreich-Standort in Wien mit Filiale in Graz hat.
Dr. Ludwig Pfleger von der FMA: „Da die Aufsicht das Sitzland, also Kroatien hat, kann die österreichische Finanzmarktaufsicht nur gewisse Restkompetenzen als Tätigkeitslandbehörde ausführen.“
Dazu gehören Überprüfungen idS § 20/5 VAG: „Auf EWR-Versicherungs- und EWR-Rückversicherungsunternehmen, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat haben und im Inland eine Zweigniederlassung errichten, sind im Hinblick auf die Tätigkeiten der Zweigniederlassung neben den Bestimmungen dieses Paragraphen, § 17 Abs. 4, § 30 Abs. 1 und 2, § 31, § 91, § 93 bis § 96, § 98, § 101, § 127d bis § 135e, § 246 Abs. 1 zweiter und dritter Satz sowie Abs. 2 und 4, § 289 und § 290 Abs. 2 und 3, sinngemäß anzuwenden. Sofern diese Vorschriften nur auf den Betrieb im Inland oder auf im Inland belegene Risiken anwendbar sind, bleibt dies unberührt. Der Name, das Geburtsdatum, der Beginn der Vertretungsbefugnis und die für die Zustellungen maßgebliche inländische Geschäftsanschrift des Hauptbevollmächtigten sind in das Firmenbuch einzutragen.“
Das sind vor allem Vorschriften nach dem Versicherungsvertragsrecht und des Kreditschutzgesetzes (KSchG).
Konkrete Schritte im laufenden Verfahren werden aus Datenschutzgründen verweigert, nach Vorliegen von Ergebnissen jedoch die Medien darüber in Kenntnis gesetzt. Wiens Landesgremialchef Prof. Komm.-Rat Burkhard Ernst, selbst Betroffener, rät bei Euroherc zu größtmöglicher Vorsicht. •
