Der ARBÖ rät dringend zu einem rechtzeitigen Reifenwechsel, da sonst Strafen von bis zu 5.000 € drohen. Zudem könne es im Falle eines Verkehrsunfalls auch zu Problemen mit der Versicherung kommen. Die Haftpflichtversicherung kann Regressansprüche stellen und die eigene Kaskoversicherung zahlt den Schaden möglicherweise nicht.

Bei der Klassifizierung als Winterreifen sei neben M+S-Kennzeichnung auch auf die Mindestprofiltiefe von 4 mm zu achten. „Die oftmals vorhandene Schneeflocke garantiert zudem, dass dieser Reifen für den speziellen Einsatz auf winterlichen Fahrbahnen entwickelt und geprüft wurde. Weiters gilt zu beachten, dass man mit der bekannten 4-er Regel stets richtig und sicher unterwegs ist“, so Erich Groiss, technischer Koordinator beim ARBÖ. •