„Es gibt in Österreich kein rechtskräftiges Urteil, in dem Fahrzeugeigentümer mit ihrer Klage gegen die Volkswagen AG Erfolg hatten“, stellt der Autohersteller dazu fest, „daran werden auch die Aktivitäten des VKI nichts ändern, da sich die Gerichte mit genau den gleichen rechtlichen Problemstellungen auseinandersetzen werden müssen.“

Den Anlass für die Pressekonferenz im Sozialministerium, so der Verein für Konsumenteninformation, bilde der Termin 18. September 2018, an dem die Verjährungsfrist für Ansprüche Geschädigter des VW-Abgasskandals verstreiche.

Er habe laut Eigenangaben für insgesamt 10.000 Konsumenten Sammelklagen gegen VW eingebracht und werde bei der Pressekonferenz Bilanz über den bisherigen Ablauf der Sammelklagenaktion ziehen, kündigt der VKI an. •