Auf Basis der aktuell vorliegenden Daten stellte Eurotax Österreich fest, dass trotz Rückrechnungsformel bei der Umstellung auf den neuen Messzyklus WLTP die CO2-Werte um durchschnittlich 6 % bis 7% steigen – von 119 g/km auf 127 g/km. Dies bewirkt um rund 360 € höhere NoVA-Zahlungen je neu zugelassenem Fahrzeug; in Summe 130 Mio. € Körberlgeld für den Staat.
Diese Mehreinnahmen sollen, wenn es nach Ernst geht, in eine Ökoprämie fließen, von der Umwelt, Wirtschaft und Verkehrssicherheit profitieren.
„Staat und Fahrzeughandel könnten durch gemeinsame Finanzierung der Prämie dem Konsumenten den Umstieg auf ein umweltfreundliches, komfortableres und mit mehr Sicherheitseinrichtungen ausgestattetes Fahrzeug wesentlich erleichtern“, so Ernst. Als Eckdaten wird vorgeschlagen:
- Wer ein mehr als 13 Jahre altes Fahrzeug zur Verwertung übergibt, erhält eine Prämie bei Kauf eines Neufahrzeugs
- Umfang der Aktion: Maximal 50.000 Fahrzeuge mit konventionellem Antrieb, 10.000 Fahrzeuge mit Alternativantrieb, zeitlich befristet
- Prämien: 1.500 € für konventionelle Fahrzeuge, 3.000 € für E-Fahrzeuge und Fahrzeuge mit umweltfreundlichem Antriebsmotor
- Die Verwertung des Altfahrzeugs ist sicherzustellen
BGO Komm.-Rat Ing. Klaus Edelsbrunner sieht es aktuell „nicht als unser 1er-Thema“. Zusammen mit dem Arbeitskreis der Automobilimporteure laufen die Verhandlungen mit dem Finanzministerium zur neuen NoVA. Sollten in Österreich Fahrverbote ein Thema werden, wäre die Öko-Prämie für Edelsbrunner der Vorschlag Nummer 1. •
