Beispielsweise mussten vor Ende August 2018 Haupthändler und auch deren Subpartner Neuwagen, die noch in den diversen Auslandslagern (u.a. in Häfen) stehen, trotz Beschädigungen zur Erstzulassung gebracht werden, um sie später zu alten Verbrauchsregularien vermarkten zu können.

Die an und für sich unbürokratische Abwicklung hat für einige Fahrzeughändler, die uns namentlich bekannt sind, jedoch die unangenehme Nebenerscheinung, dass diese Automobile teilweise erhebliche Beschädigungen aufweisen. 
Ärgerlich für die Händler, dass sie keinen vollwertigen Schadenersatz dafür erhalten. Mancher Haupthändler, so die Kritik, wälzt Schäden dieser Art auf die solcherart „zwangsverpflichteten“ Unterhändler ab. Widerrede sei sinnlos, wolle man auch die nächste Zeit Markenpartner bleiben. Diese Abhängigkeit  werde schamlos ausgenutzt.
Unsere Redaktion sammelt nun Hinweise rund um die WLTP-Umstellung, um fragwürdige Praktiken öffentlich anprangern zu können. •

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