Der ARBÖ begrüße grundsätzlich alle Initiativen um den Individualverkehr zu bescheunigten. Mit dem in Pilotversuch „Rechts abbiegen bei Rot“ werde eine weitere Maßnahme umgesetzt, die sinnlose Wartezeit und damit verbundene sinnlose Emissionen vermeiden soll. Dennoch habe für den Automobilklub die Verkehrssicherheit der schwächsten Straßenverkehrsteilnehmern oberste Priorität.
„Eine derartige Maßnahme darf Fußgänger und Radfahrer nicht gefährden und es muss klare Vor- und Nachrrangregeln geben. Wir gehen aber davon aus, dass es künftig keine generelle Regelung geben wird, die „Rechts abbiegen bei Rot“ ermöglicht, sondern jeder Fall individuell und unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten beurteilt wird“, so Kumnig.
