„Obwohl wir diese Problematik seit Monaten mit den betreffenden Ministerien besprechen, ist es bis dato nicht gelungen, bereits ab September zu einer aufkommensneutralen Lösung zu gelangen“, so Kerle. Dies liege auch daran, dass viele Details zum neuen Messzyklus und insbesondere zur Rückrechnung erst spät kommuniziert worden seien.

 

Der WLTP-Zyklus löst den alten Fahrzyklus NEFZ ab und soll realitätsnähere Verbrauchsangaben liefern. Das bedeute, dass die Verbrauchsangaben inkl. CO2-Werte ab September 2018 deutlich höher ausfielen, ohne dass sich beim tatsächlichen Verbrauch etwas ändere, sondern rein aufgrund der neuen Parameter hinsichtlich der Bemessungsgrundlagen, so Kerle.

 

Im Unterschied zu anderen EU-Ländern basiere in Österreich die NoVA auf diesen offiziellen Angaben. Man habe diese Problematik bereits früh erkannt und eine Zusage des BMF erhalten, „wonach die NoVA sowie die Sachbezugs-Grenze vorerst und zumindest bis Ende 2019 noch auf Basis der „alten“ NEFZ-Werte berechnet wird“.

 

Jedoch werde ab 1. September 2018 nur noch nach dem WLTP-Zyklus gemessen und die Rückrechnung auf NEFZ-Werte erfolge mit einem von der Europäischen Kommission generierten Tool. „Das Problem dabei ist, dass es durch die Ungenauigkeit des festgelegten Berechnungstools bereits bei der Rückrechnung zu deutlich höheren Verbrauchsangaben kommen wird. Zusammengefasst: Die NoVA für Pkw steigt bereits ab dem kommenden Monat erheblich“, wie Kerle unterstreicht.

 

Da es sich dabei um eine – wenn auch nicht bewusst herbeigeführte – Massensteuererhöhung handle, sei es wichtig, so schnell wie möglich zu handeln. „Es wäre vernünftig, die künftige Besteuerung vermehrt von den Faktoren Nutzung und Verbrauch anstatt von Besitz und Leistung abhängig zu machen und die automotiven Steuern, wie sie derzeit existieren und vielseits veraltet sind, einer Prüfung zu unterziehen.“ •