So sei es bei 9 von 10 Betrieben bereits vorgekommen, dass ein reparierbares Fahrzeug durch die Versicherung über eine Wrackbörse versteigert wurde – bei 3/4 komme dies häufiger vor. Mehr als 80 % der Kfz-Betriebe würden bei derartigen Versteigerungen durch die Versicherung Nachteile für den eigenen Betrieb sehen, die in einer fehlenden Reparatur bzw. einem Geschäftsentgang und sinkenden Umsätzen lägen. Eine solche Vorgangsweise der Versicherungen führe laut Aussagen der Autohäuser zu einem gestiegenen Verärgerungspotential bei den Kunden. Dieser Wert sei gegenüber der 2006 durchgeführten Vergleichsstudie nochmals deutlich angestiegen.

 

Nahezu alle der von den Versteigerungen betroffenen Kunden seien schon vor dem Schaden Kunden des Autohauses gewesen. Umgekehrt bestehe eher ein geringer Zugang zum „Selbst-Mitbieten“ in Wrackbörsen: Rund 1/4 hat Erfahrung damit, für den Rest ist dies vermehrt ein wenig attraktiver Gedanke. Hingegen sei die marktgerechte Erhebung des Fahrzeugwertes durch einen unabhängigen Sachverständigen nahezu für alle Betriebe wichtig. 9 von 10 Betrieben seien bereits mit dem Wunsch des Kunden nach einer Zeitwertreparatur konfrontiert worden – bei rund 1/3 komme dies häufiger vor. Für einen ähnlich hohen Anteil von knapp 90 % seien Zeitwertreparaturen grundsätzlich in Ordnung.

 

„Die Studie deckt sich mit unseren Erfahrungen und macht deutlich, warum sich die Garanta nicht an der in Österreich weit verbreiteten Praxis der Kasko-Totalschadenabrechnung beteiligt", wie Kurt Molterer, Hauptbevollmächtigter der Garanta Versicherungs AG Österreich, sagt. Garanta übernehme trotz Vorliegen eines Kaskototalschadens Reparaturen bis zu 100 % des Wiederbeschaffungswerts und das mit Originalersatzteilen. Denn eine Totalschadenabrechnung könne nicht im Sinne der Kfz-Wirtschaft und im Sinne des Versicherungsnehmers sein. •