Schadenersatzansprüche mit 3-monatiger (!) Erledigungsfrist treiben zahlreiche Kfz-Betriebe auf die Palme und auf Billigprämien fixierte Polizzennehmer gegen solcherart involvierte Kfz-Werkstätten auch. Wiens LGO und Kfz-Sachverständiger Komm.-Rat Prof. Burkhard Ernst (Rainer Kraftfahrzeughandels AG) zum Beispiel ist mit zahlreichen ungelösten Versicherungsfällen konfrontiert.
Interventionsbitten bei der zuständigen Bundesinnung der Kfz-Techniker sind ebenso vergebens wie solche beim Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs. Mag. Günter Albrecht, Leiter Schadenversicherung im VVÖ, kann gegen die Vorgangsweise von Euroherc nur den Rechtsweg (allerdings mit ungewissem Ausgang) vorschlagen. Aus den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Haftpflichtversicherung (Art. 16) zitierend, ist der Standpunkt von Euroherc rechtens. Albrecht: „Die von Euroherc gewählte Vorgehensweise in der Schadenregulierung entspricht nicht österreichischen Usancen.“
Der designierte BIM Ing. Josef Harb gibt den Ratschlag, dass „billig allein“ nicht immer dieses Ergebnis zu bringen imstande ist und daher Kfz-Versicherer im Sinne der Kundenzufriedenheit ausgesucht werden sollten. Allerdings hat der VVÖ mit Euroherc – die als Zweigniederlassung nicht der österreichischen Versicherungsaufsicht unterliegt (!?) – diesbezüglich Kontakt aufgenommen. Eine Antwort steht bis dato aus. •
