Grund des Streits war ein Schreiben des DMSB an Kartstreckenbetreiber, Versicherungen und Kartsportclubs vom Mai 2014, dass bei Nutzung von Karts mit dem von Rübig entwickelten „Mega-Motor“ ein besonderes Gefahrenpotenzial vorliege und Mega-Motor-Karts daher generell nicht auf DMSB-lizenzierten Kartstrecken zugelassen seien. Diese Aussagen muss der von Präsident Hans-Joachim Stuck geführte DMSB richtigstellen und ist zum Schadenersatz verpflichtet.

 

Rübig hatte 2007 begonnen, einen Gokart-Motor zu entwickeln. Ziel war es, einen kostengünstiges Aggregat zu schaffen, mit dem es möglich ist, auf konventionellen Kartbahnen annähernd vergleichbare Zeiten wie mit der bestehenden Kartklasse „KZ/KZ2“ zu fahren. Seit 2010 verkaufte Rübig den 65 PS starken 650 cm3 „Mega-Motor“ besonders in Deutschland sehr erfolgreich. Auch fanden bereits zahlreiche Rennen mit den Motoren statt.