Das Thema Registrierkassenpflicht gilt auch für den Autohandel und es ist notwendig, dass sich alle, die EDV-unterstützt arbeiten (müssen), mit den Computer- und Programmherstellern ins Einvernehmen setzen und eruieren, ob nachträglich zum Beispiel eine Rechnung manipuliert werden kann.

 

Angeblich gibt es Systeme, mit denen das möglich ist. Personen, die das notwendige Fachwissen aufbringen, können eine Rechnung nach Tagesabschluss nachträglich stornieren und somit Umsatzverkürzung betreiben, sprich Schwarzgeld lukrieren.

 

Zur Stärkung der Belegkultur muss künftig ab dem ersten Euro für jeden Geschäftsfall ein Beleg erteilt werden. Diese Mitteilung geben wir dem Fahrzeughandel für den Start per 1. Jänner 2016 mit auf den Weg. Welche technischen Anforderungen von Registrierkassen im Fahrzeughandel notwendig sein werden, ist noch nicht bekannt.