Damit ist das parlamentarische Verfahren um eCall beendet. Die Verordnung wird am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft treten.
Ab 1. April 2018 müssen alle neuen Pkw und Leichtnutzfahrzeuge mit einem eCall-System ausgestattet sein. Die EU-Kommission muss in den 3 darauffolgenden JAhren bewerten, ob das System auch in anderen Fahrzeugen wie Lkw oder Bussen eingebaut werden muss.
Die Mitgliedsstaaten müssen, laut der Ende Juni 2014 in Kraft getretenen Bestimmung die dazu erforderliche Infrastruktur bis 1. Oktober 2017 einrichten.
Das Ziel, das mit der öffentlichen Dienstleistung eCall, die kostenlos für alle Bürger sein soll, verfolgt wird, lautet, die Zahl der Verkehrstoten und die Schwere der Verletzungen durch das automatische Herbeiholen von Hilfskräften zu verringern. Mit eCall könnte die Zahl der Unfalltoten um 2500 oder 10 % pro Jahr verringert werden.
Das eCall-Notrufsystem nutzt die einheitliche europäische Notrufnummer 112, mit der Rettungsdienste automatisch zum Unfallort gelotst werden: Video
Die Nummer 112 ist in Österreich (ebenso wie die Nummer 133) ausschließlich auf die Polizei geschaltet, die laut Kommunikationsparameter-, Entgelt- und Mehrwertdiensteverordnung (KEM-V in der Fassung BGBl II Nr. 77/2008) die Anforderungen anderer Rettungsdienste mitabwickelt.
