Entweder die Autos werden nur dienstlich genutzt oder sie haben ohnehin weniger als 120g CO2-Ausstoß/km. Bei teureren Autos ist die höhere Besteuerung gerecht fertigt. So lautet - kurz zusammengefasst – die Stellungnahme der Arbeiterkammer Wien zu Erhöhung des Sachbezuges bei der privaten Nutzung von Dienstwagen. Sofern das Fahrzeug über 120g CO2 pro km ausstößt sollen monatlich nun 2% der Anschaffungskosten statt bisher 1,5% versteuert werden.

Die Arbeiterkammer vergisst offenbar  auf die große Zahl an Außendienstmitarbeiter, die mit entsprechenden Fahrzeugen einen großen Teil ihrer Arbeit im Auto verbringen und nun noch zusätzlich belastet werden, oder zumindest deutlich weniger von der Steuerreform profitieren als ihre Kollegen im Innendienst.

 

Hier die Stellungnahme von Otto Farny, Leiter der Steuerabteilung AK Wien:

Wer das Fahrzeug ausschließlich für dienstliche Fahrten nutzt ist von dieser Erhöhung gar nicht betroffen. Die Erhöhung betrifft nur den Sachbezug, der anzusetzen ist wenn ArbeitnehmerInnen ihre Dienstwägen privat nutzen. Außerdem soll es nur dann zu einer Erhöhung von derzeit 1,5 Prozent der Anschaffungskosten auf 2 Prozent der Anschaffungskosten kommen, wenn der CO2 Ausstoß mehr als 120g/km beträgt.


Der Großteil der Beschäftigten, denen ein Dienstwagen zur Verfügung gestellt wird, ist mit Mittelklasse-Fahrzeugen unterwegs, die diese Grenze nicht überschreiten, beispielsweise etwa Beschäftigte in der Hauskrankenpflege. Wir gehen davon aus, dass der ganz überwiegende Teil unterhalb der Schadstoffgrenze von 120 g/km liegt. Wir sind übrigens durchaus der Meinung, dass eine Schadstoffgrenze eine Lenkungswirkung hat und zum Kauf und zum Bau von schadstoffärmeren Fahrzeugen führen wird.


Betragen die Anschaffungskosten 20.000 Euro, dann liegt die Erhöhung des Sachbezuges bei 100 Euro pro Monat. Eine Erhöhung des Sachbezuges um 200 Euro im Monat ergibt sich erst dann, wenn die Anschaffungskosten zumindest 40.000 Euro ausmachen. Dann aber bedeutet auch die private Nutzung eines so teuren Wagens einen erheblichen lohnwerten Vorteil.


Wer einen relativ teuren Dienstwagen fährt, verdient in der Regel entsprechend gut und profitiert im übrigens auch entsprechend von der Einkommenssteuerentlastung: Ein Beispiel: Ein Außendienstmitarbeiter mit einem Verdienst von rund 4.100 brutto monatlich und einem Dienstwagen im Wert von 30.000 € hat bisher eine Abgabenbelastung für sein Dienstauto von 240 Euro. Ab 2015 zahlt er rund 78 Euro an Abgaben für seinen Dienstwagen im Monat mehr, er wird aber auch um 135 Euro entlastet. Unterm Strich bleiben ihm durch die Steuerentlastung rund 57 Euro im Monat. (...)