Die „angedrohte Belastungswelle“ werde neben dem ohnehin rückläufigen Privatkundengeschäft auch ein Minus bei den Verkäufen von Firmenfahrzeugen hervorrufen, warnt Bundesgremialobmann Komm.-Rat Burkhard Ernst. Dadurch werde der auf den einzelnen Händlern lastende Absatzdruck weiter steigen: Schon jetzt entfalle ein Drittel der Neuwagenverkäufe auf Kurz- und Tageszulassungen.

 

In diesem Zusammenhang macht Ernst auf eine bislang wenig beachtete Thematik aufmerksam: „Für Kfz-Betriebe wird es angesichts dessen immer schwieriger, ihre Vorführfahrzeuge innerhalb von 6 bis 12 Monaten zu verkaufen.“ Nicht verkaufte Vorführer müssen nach dieser Frist vom Umlauf- ins Anlagevermögen übernommen werden, damit werden auch Umsatzsteuer und NoVA fällig. Ernst fordert „im Sinne einer praxisgerechten Lösung die Ausdehnung der Verkaufsfrist auf 2 Jahre“.