„Im Sinne einer Förderung von umweltfreundlichen Fahrzeugen müssen zumindest alle Autos mit alternativem Antrieb vom Sachbezug ausgenommen werden und vorsteuerabzugsberechtigt sein, nicht nur Fahrzeuge mit Elektromotor“ fordert Importeurssprecher D. Felix Clary und Aldringen.

 

Außerdem sei die derzeit vorgesehene Emissionsgrenze von 120 Gramm Co2 pro Kilometer, ab welcher der Sachbezug von 1,5 auf 2% des Bruttopreises steigen soll, zu niedrig angesetzt: „Eine Anhebung auf 130 Gramm würde zumindest eine kleine Erleichterung für die Autoindustrie sowie für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer darstellen“, so Clary. Um Planungssicherheit für Unternehmen und Kunden zu gewährleisten, dürfe die Erhöhung darüber hinaus nur für zukünftige Fahrzeugbeschaffungen gelten.