Seit heraus ist, dass der Staat zwecks Eindämmung der Steuerhinterziehung in geschätzter Einmilliardenhöhe jedem noch so kleinen Unternehmen per Registrierkassenpflicht*) an den Geldbeutel geht, gibt es unverhoffte Einnahmequellen für die einschlägige Industrie und den Handel.
Und das schöne daran ist: Diese Anschaffung darf sogleich von der Steuer abgesetzt werden. Der unverhoffte Geldsegen wird viele Lieferanten auf den Plan rufen, insbesondere Anbieter von Geräten „Made in China“. Das Know-how darf getrost aus österreichischen Hirnen strömen, der Profit in die Taschen der Elektronikkonzerne.
Nun wäre es ja legitim, solche Utensilien „Made in Austria“ zu verlangen, damit wenigstens etwas Wertschöpfung im Land bleiben könnte. Aber zentralistisch, wie Konzerne meist gestrickt sind, wäre der Aufwand dafür zu groß und so dürfen sie ihren Reibach steuerschonend mit nach Hause ins Ausland nehmen. Der teure Verwaltungsaufwand bleibt den registrierten Kassenbetreibern und somit im Land.
*) Eine elektronische Aufzeichnung aller Transaktionen ist bei Betrieben ab 15.000 € Jahresumsatz im Rahmen der Registrierkassenpflicht verpflichtend. Bis zu einem Jahresumsatz von 30.000 € wird es weitere Ausnahmen geben. Bisher war die Grenze aufgrund der Barbewegungsverordnung bei 150.000 € diese Verordnung wird von einem Gesetz mit der Registrierkassenpflicht abgelöst.
