Der Kunde laufe Gefahr, dass seine Entschädigungsansprüche von der Versicherung abgelehnt werden, denn „politische Gewaltanwendungen“ zählen zu den Standardausschlüssen von Kfz-Kaskoversicherungen“, sagt ARBÖ-Rechtsexperte Gerald Hufnagel.
Die meisten Versicherungsverträge wiesen explizit darauf hin, dass Gefahren wie Streik, Aufruhr, Plünderungen, Terrorismus, politische Gewalthandlungen, Sabotage sowie sonstige bürgerliche Unruhen von der Versicherungsleistung ausgeschlossen seien. Vandalismus-Attacken können zwar Teil einer Vollkaskoversicherung sein, im Zusammenhang mit politisch motivierten Angriffen greife dieser Kasko-Baustein wohl nicht.
„Wir wissen, wie genau Versicherungen sind, daher sollte sich niemand auf einen solchen Rechtsstreit einlassen“, meint Hufnagel. Der ARBÖ rät Fahrzeugbesitzern ihre Autos außerhalb der Demonstrationswege oder in sicheren Parkgaragen zu parken.
